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Schrauberbude

Das gilt bei uns

Klar vorab, damit vor Ort nichts dazwischenkommt. Die meisten Regeln haben einen einfachen Grund: In der Halle arbeiten mehrere Leute gleichzeitig an schweren Fahrzeugen.

01

Mindestalter

Die Nutzung ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet.

02

Fahrerlaubnis

Wer ein Fahrzeug auf das Gelände, in die Halle oder während der Mietzeit im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, braucht eine gültige Fahrerlaubnis für genau dieses Fahrzeug.

03

Einweisung

Vor Arbeitsbeginn fragen wir ab, ob du mit Hebebühnen, Werkzeugen und Maschinen vertraut bist. Bei ausreichender Erfahrung startest du nach Freigabe direkt.

Fehlt die Erfahrung, ist eine Einweisung verpflichtend. Sie zeigt dir die Bedienung der Anlagen — sie ersetzt aber keine Ausbildung, keine Reparaturanleitung und keine fachliche Qualifikation.

04

Eigenverantwortung

Du arbeitest selbstständig und eigenverantwortlich. Für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten und die anschließende Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs bist du verantwortlich.

Vor der Nutzung bestätigst du Werkstattordnung, Nutzungsbedingungen und Haftungsvereinbarung.

05

Werkzeuge und Maschinen

Werkzeuge und Maschinen werden bestimmungsgemäß und entsprechend der Einweisung genutzt.

Schäden und Fehlfunktionen meldest du sofort. Defekte Geräte dürfen nicht weiter benutzt werden.

06

Notfälle

Unfälle, Verletzungen und Gefahrensituationen sind unverzüglich zu melden.

Erste-Hilfe-Einrichtungen, Feuerlöscher, Notrufinformationen und Rettungswege sind sichtbar gekennzeichnet. Bei einem medizinischen Notfall gilt: zuerst den Notruf verständigen.

07

Mitgebrachte Ersatzteile

Eigene Ersatzteile darfst du mitbringen.

Eine Prüfung oder Garantie für Eignung, Qualität, Zulässigkeit oder Fehlerfreiheit selbst mitgebrachter Teile übernehmen wir nicht. Auswahl und Einbau liegen bei dir.

08

Öl und Entsorgung

Öl kannst du vor Ort kaufen. Bei uns gekauftes Öl nehmen wir im zulässigen Umfang ohne zusätzliche Entsorgungsgebühr zurück.

Für selbst mitgebrachtes Altöl berechnen wir mindestens 3,00 € pro Liter. Altöl darf nur in die vorgesehenen Behälter.

Reifenservice und Reifenentsorgung bieten wir nicht an. Ausgebaute Reifen nimmst du wieder mit.

09

Probefahrten

Probefahrten sind während der Mietzeit möglich, sofern das Fahrzeug zugelassen, versichert und verkehrssicher ist und der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat.

Informiere vorher das Werkstattpersonal. Wichtig: Die Mietzeit läuft während der Probefahrt weiter.

10

Elektro- und Hybridfahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge dürfen weder in die Halle eingebracht noch bearbeitet werden.

Arbeiten an Hochvoltbatterien, Hochvoltsystemen oder orange gekennzeichneten Hochvoltkomponenten sind nicht gestattet.

Hybridfahrzeuge musst du vor einer Buchung gesondert anfragen.

11

Schweiß- und Karosseriearbeiten

Schweiß-, Trenn-, Schleif- und umfangreiche Karosseriearbeiten sind nur nach vorheriger Anmeldung und ausdrücklicher Freigabe erlaubt.

So schützen wir andere Kunden vor Funkenflug, Rauch, Staub und Lärm. Ohne Freigabe darfst du diese Arbeiten nicht beginnen.

12

Hausrecht

Wir können Arbeiten unterbrechen oder die Nutzung beenden, wenn:

  • Sicherheitsvorgaben missachtet werden

  • andere Kunden gefährdet werden

  • Werkzeuge unsachgemäß verwendet werden

  • nicht angemeldete Arbeiten durchgeführt werden

  • unzulässige Fahrzeuge eingebracht werden

  • Anweisungen des Personals ignoriert werden

Rechtlicher Hinweis

Diese Fassung ist ein Entwurf und muss vor Veröffentlichung von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt geprüft werden. Das gilt besonders für Haftung, Stornierung und Werkstattordnung.

Stornierung — Entwurf

Kostenfrei bis 24 Stunden vor dem Termin. Danach oder bei Nichterscheinen kann eine Ausfallentschädigung in Höhe einer Mietstunde anfallen, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte. Verspätungen verlängern die Mietzeit nicht automatisch.