AGB und Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Werkstattplätzen und Geräten zur Selbstnutzung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Werkstattplätzen, Hebebühnen, Werkzeugen und Geräten der Schrauberbude, Inhaber Hüseyin Domurcuk, Gründelbachstraße 17, 71691 Freiberg am Neckar (nachfolgend „Werkstatt“), an Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Miete eines Arbeitsplatzes samt vereinbarter Ausstattung zur eigenverantwortlichen Nutzung durch den Kunden. Die Werkstatt schuldet keine Reparatur, keine Werkleistung und keinen Erfolg an dem Fahrzeug des Kunden. Ausgenommen ist allein das Auslesen des Fehlerspeichers als gesondert beauftragte Dienstleistung nach Preisliste.
(3) Die Werkstattordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil des Vertrags.
§ 2 Buchung und Vertragsschluss
(1) Termine können online über diese Website oder vor Ort gebucht werden. Mit dem Absenden der Buchung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab; der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die Werkstatt zustande, in der Regel per E-Mail.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Fahrzeug (Art, Gewicht, Maße), geplanten Arbeiten sowie zu Schweiß- und Karosseriearbeiten. Unzutreffende Angaben berechtigen die Werkstatt, die Nutzung abzulehnen oder abzubrechen.
(3) Buchungen, die eine besondere Prüfung erfordern — etwa Fahrzeuge über 3,5 Tonnen oder angemeldete Schweiß- und Karosseriearbeiten — stehen unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die Werkstatt.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Alle Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Platzmiete wird nach Zeit abgerechnet: die erste Stunde voll, danach halbstündlich. Gezahlt wird vor Ort nach Ende der Nutzung.
(3) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Platzes und endet erst mit der ordnungsgemäßen Rückgabe und Abmeldung. Sie läuft auch während Unterbrechungen weiter, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere während einer Probefahrt.
§ 4 Stornierung und Nichterscheinen
(1) Gebuchte Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden.
(2) Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann die Werkstatt eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe einer Mietstunde des gebuchten Platzes verlangen, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Voraussetzungen der Nutzung
- Die Nutzung setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
- Der Kunde arbeitet eigenverantwortlich und muss die geplanten Arbeiten sicher ausführen können.
- Vor der ersten Nutzung einer Hebebühne ist eine Einweisung durch das Personal verpflichtend, sofern der Kunde nicht nachweislich eingewiesen ist.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
§ 6 Zulässige Fahrzeuge und Arbeiten
(1) Zugelassen sind PKW, Motorräder und Transporter bis 5,0 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, soweit Gewicht, Höhe, Länge und Achslast zum gebuchten Platz passen. Die Werkstatt darf ungeeignete Fahrzeuge ablehnen.
(2) Schweiß-, Trenn-, Schleif- und umfangreiche Karosseriearbeiten sind nur nach vorheriger Anmeldung und ausdrücklicher Freigabe zulässig. Arbeiten an Hochvolt-Systemen von Elektro- und Hybridfahrzeugen sind ausgeschlossen.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Platz, Werkzeuge und Geräte sorgsam und bestimmungsgemäß zu behandeln und Mängel oder Schäden unverzüglich zu melden.
- Betriebsstoffe, Altteile und Abfälle ausschließlich über die vorgesehenen Wege der Werkstatt zu entsorgen; für Altöl, Betriebsstoffe und Filter gelten die Gebühren der Preisliste.
- den Arbeitsplatz besenrein zu hinterlassen und entliehene Werkzeuge vollständig zurückzugeben.
- gemietete Plätze und Geräte nicht ohne Zustimmung der Werkstatt Dritten zu überlassen.
§ 8 Haftung der Werkstatt
(1) Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für die vom Kunden selbst durchgeführten Arbeiten und deren Ergebnis übernimmt die Werkstatt keine Verantwortung. Für vom Kunden eingebrachte Sachen wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen nicht gehaftet; Wertsachen sind nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
§ 9 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln für Schäden, die er an Einrichtung, Werkzeugen, Geräten oder Fahrzeugen Dritter verursacht, sowie für den Verlust entliehener Werkzeuge.
§ 10 Hausrecht
Die Werkstatt übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen, die Werkstattordnung oder Sicherheitsanweisungen kann die Nutzung unterbrochen oder beendet und ein Hausverbot ausgesprochen werden. Hat der Kunde den Abbruch zu vertreten, bleibt die Vergütung für die bis dahin in Anspruch genommene Mietzeit geschuldet.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026
