Das gilt bei uns
Klar vorab, damit vor Ort nichts dazwischenkommt. Die meisten Regeln haben einen einfachen Grund: In der Halle arbeiten mehrere Leute gleichzeitig an schweren Fahrzeugen.
01
Mindestalter
Die Nutzung ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet.
02
Fahrerlaubnis
Wer ein Fahrzeug auf das Gelände, in die Halle oder während der Mietzeit im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, braucht eine gültige Fahrerlaubnis für genau dieses Fahrzeug.
03
Einweisung
Vor Arbeitsbeginn fragen wir ab, ob du mit Hebebühnen, Werkzeugen und Maschinen vertraut bist. Bei ausreichender Erfahrung startest du nach Freigabe direkt.
Fehlt die Erfahrung, ist eine Einweisung verpflichtend. Sie zeigt dir die Bedienung der Anlagen — sie ersetzt aber keine Ausbildung, keine Reparaturanleitung und keine fachliche Qualifikation.
04
Eigenverantwortung
Du arbeitest selbstständig und eigenverantwortlich. Für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten und die anschließende Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs bist du verantwortlich.
Vor der Nutzung bestätigst du Werkstattordnung, Nutzungsbedingungen und Haftungsvereinbarung.
05
Werkzeuge und Maschinen
Werkzeuge und Maschinen werden bestimmungsgemäß und entsprechend der Einweisung genutzt.
Schäden und Fehlfunktionen meldest du sofort. Defekte Geräte dürfen nicht weiter benutzt werden.
06
Notfälle
Unfälle, Verletzungen und Gefahrensituationen sind unverzüglich zu melden.
Erste-Hilfe-Einrichtungen, Feuerlöscher, Notrufinformationen und Rettungswege sind sichtbar gekennzeichnet. Bei einem medizinischen Notfall gilt: zuerst den Notruf verständigen.
07
Mitgebrachte Ersatzteile
Eigene Ersatzteile darfst du mitbringen.
Eine Prüfung oder Garantie für Eignung, Qualität, Zulässigkeit oder Fehlerfreiheit selbst mitgebrachter Teile übernehmen wir nicht. Auswahl und Einbau liegen bei dir.
08
Öl und Entsorgung
Öl kannst du vor Ort kaufen. Bei uns gekauftes Öl nehmen wir im zulässigen Umfang ohne zusätzliche Entsorgungsgebühr zurück.
Für selbst mitgebrachtes Altöl berechnen wir mindestens 3,00 € pro Liter. Altöl darf nur in die vorgesehenen Behälter.
Reifenservice und Reifenentsorgung bieten wir nicht an. Ausgebaute Reifen nimmst du wieder mit.
09
Probefahrten
Probefahrten sind während der Mietzeit möglich, sofern das Fahrzeug zugelassen, versichert und verkehrssicher ist und der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat.
Informiere vorher das Werkstattpersonal. Wichtig: Die Mietzeit läuft während der Probefahrt weiter.
10
Elektro- und Hybridfahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge dürfen weder in die Halle eingebracht noch bearbeitet werden.
Arbeiten an Hochvoltbatterien, Hochvoltsystemen oder orange gekennzeichneten Hochvoltkomponenten sind nicht gestattet.
Hybridfahrzeuge musst du vor einer Buchung gesondert anfragen.
11
Schweiß- und Karosseriearbeiten
Schweiß-, Trenn-, Schleif- und umfangreiche Karosseriearbeiten sind nur nach vorheriger Anmeldung und ausdrücklicher Freigabe erlaubt.
So schützen wir andere Kunden vor Funkenflug, Rauch, Staub und Lärm. Ohne Freigabe darfst du diese Arbeiten nicht beginnen.
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Hausrecht
Wir können Arbeiten unterbrechen oder die Nutzung beenden, wenn:
Sicherheitsvorgaben missachtet werden
andere Kunden gefährdet werden
Werkzeuge unsachgemäß verwendet werden
nicht angemeldete Arbeiten durchgeführt werden
unzulässige Fahrzeuge eingebracht werden
Anweisungen des Personals ignoriert werden
Rechtlicher Hinweis
Diese Fassung ist ein Entwurf und muss vor Veröffentlichung von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt geprüft werden. Das gilt besonders für Haftung, Stornierung und Werkstattordnung.
Stornierung — Entwurf
Kostenfrei bis 24 Stunden vor dem Termin. Danach oder bei Nichterscheinen kann eine Ausfallentschädigung in Höhe einer Mietstunde anfallen, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden konnte. Verspätungen verlängern die Mietzeit nicht automatisch.
